Aufbaulehrgang für Sanitäter:innen (SDL/Betriebssanitäter:innen)

Dieser Lehrgang ergänzt die sanitätsdienstliche Ausbildung um die für die Zulassung zur Rettungshelfer:innen Prüfung noch fehlenden Inhalte und bereitet auf die staatliche Rettungshelfer:innen Prüfung vor.

SDL-A: Aufbaulehrgang für Sanitäter:innen zum Rettungshelferzwecks Zulassung zur Rettungshelfer-Prüfung (24 Stunden zzgl. Prüfung)

Der Lehrgang wird in der Regel an Wochenenden in einer regionalen Gliederung angeboten. Die staatliche Prüfung am letzten Lehrgangstag findet grundsätzlich in der Landesschule in Erftstadt statt.

Bei Interesse, Fragen und Anmeldungen zu den Lehrgängen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die jeweiligen Ansprechpartner der veranstaltenden Gliederung.

Teilnahmevoraussetzungen

  • SDL- oder Betriebssanitäter Zeugnis - wenn älter als zwei Jahre sind Nachweise über regelmäßige Fortbildungen nötig
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde)
  • ärztliches Attest im Original zum Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist,
  • Führungszeugnis Belegart N im Original, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein soll
  • Bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen der Nachweis von Sprachniveau mindestens B2

Diese Nachweise sind mindestens drei Wochen vor Beginn der Ausbildung bei der Schule vorzulegen.


Für die Zulassung zur staatlichen Rettungshelfer:innen Prüfung sind zusätzlich noch folgende Unterlagen fristgerecht bei der Schule vorzulegen:

  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Rettungshelfer:innen Prüfung im Original
  • Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises, Reisepasses oder sonstigen Identitätsnachweises im Original

Formularvorlagen werden mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.

Sollten die o.a. Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen, ist eine Zulassung/Teilnahme am Lehrgang nicht möglich. Stornogebühren werden erhoben!