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Einweisung in die Lehrprogramme – EHG und EHF (EwL)

Im Falle einer mehr als sechs Monate abgelaufenen Lehrberechtigung fordert die „Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe“ (QSEH) der DGUV für die Wiedererteilung, neben der Teilnahme an einer aktuellen Lehrkräftefortbildung, eine erneute Einweisung in die aktuellen Lehrprogramme im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten.

Diese Einweisung ist ebenfalls für Ausbilder*innen, die von anderen Organisationen zum ASB wechseln und eine ASB-Lehrberechtigung erwerben wollen verbindlich.

Weiterhin ist im DGUV Grundsatz 304-001 ausgeführt: "Ein abgeschlossenes pädagogisches oder humanmedizinisches Studium kann zum Teil auf die pädagogische Qualifikation angerechnet werden. Um eine adäquate pädagogische Umsetzung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung zu gewährleisten, sind im Minimum die Praxisphase und eine entsprechende lehrprogrammbezogene Einweisung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu absolvieren."

Nach erfolgreicher Teilnahme und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen wird eine Lehrberechtigung durch den ASB-Bundesverband erteilt. Die Teilnahmegebühr wird bei Vorliegen der Förderbedingungen durch den ASB-Bundesverband übernommen.

Preis

Für ASB-Mitarbeiter*innen ist der Kurs gebührenfrei.

Ansprechpartner*in

Stephan RzadkowskiLeitung Rettungsdienstschule und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt

02235 92728-14
s.rzadkowski(at)asb-nrw.de

Patricia DörrReferentin Rettungsdienst und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt

02235/92728-0
doerr(at)asb-nrw.de