Rettungshelfer NRW Staatlich anerkannte Ausbildung in Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildung zur "Rettungshelfer*in in NRW" ist ausgerichtet auf die Tätigkeitsbereiche Fahrer*in und Unterstützung der Rettungssanitäter*innen beim Krankentransport.

Die Ausbildung von Rettungshelfer*innen in NRW ist ausgerichtet auf den Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie des Bevölkerungsschutzes. Geregelt ist dies durch die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen“ (RettAPrVO NRW) des Landes NRW, in der aktuellen Fassung vom 25. April 2022.

Die Ausbildung umfasst mindestens 160 Ausbildungsstunden und ist möglichst zusammenhängend abzuleisten und innerhalb von einem Jahr abzuschließen. Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen die Frist auf höchstens zwei Jahre verlängern. Sie gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. eine theoretisch-praktische Ausbildung einschließlich schriftlicher und praktischer Prüfung von mindestens 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten an unserer Rettungsdienstschule. Der theoretische Unterricht findet dabei teilweise online statt
  2. eine praktische Ausbildung von mindestens 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten (etwa zwei Wochen) in einer genehmigten Lehrrettungswache

 

Rettungshelfer*innen dürfen im Rahmen des Rettungsdienstes als „Fahrer*in“ im Krankentransport eingesetzt werden. Geregelt ist dies im Rettungsdienstgesetz des Landes NRW

Das im Lehrgang liegende Wochenende ist i.d.R. unterrichtsfrei. Unterkunft über das Wochenende kann derzeit nicht gebucht werden.

Aufbaulehrgänge für ASB-Sanitätshelfer können ebenfalls durchgeführt werden, bei Interesse bitte melden.

Inhalte

  • rechtliche und einsatztaktische Grundlagen und Strukturen des Rettungsdienstes
  • Grundlagen der Anatomie und Physiologie
  • allgemeine Krankheitslehre
  • grundlegende Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin
  • praktische Anwendung von Notfalltechniken und Maßnahmen

Hinweise zum Onlineunterricht

Damit das Arbeiten im Seminar für alle gewinnbringend ist, erwarten von Ihnen

  • einen PC oder Laptop pro Teilnehmer*in
  • eingeschaltete Kamera und Mikrofon. Ohne dies ist die Teilnahme ausgeschlossen.
  • durchgängige Anwesenheit und volle Konzentration auf das Seminar (keine
    Telefonate, keine Emails…)
  • Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor dem Seminar die Einstellungen auf Ihrem Computer (z.B. Zugriff auf Kamera erlauben)

Teilnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde)
  • ärztliches Attest im Original zum Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist,
  • Führungszeugnis Belegart N im Original, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein soll
  • Bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen der Nachweis von Sprachniveau mindestens B2

Diese Nachweise sind mindestens eine Woche vor Beginn der Ausbildung bei der Schule vorzulegen.

Für die Zulassung zur staatlichen Rettungshelfer*innen Prüfung sind zusätzlich noch folgende Unterlagen fristgerecht bei der Schule vorzulegen:

  • Antrag auf Zulassung zur staatlichen Rettungshelfer*innen Prüfung im Original
  • Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises, Reisepasses oder sonstigen Identitätsnachweises im Original

Weiterbildungsmöglichkeit

Als Weiterbildungsmöglichkeit nach dem Rettungshelfer NRW kann innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreich abgeschlossener Rettungshelfer*innenausbildung die Höherqualifizierung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter begonnen werden. Bei Nachweis der regelmäßigen Fortbildung gemäß § 5 Abs. 4 RettG ist die Teilnahme an der Höherqualifizierung auch dann möglich, wenn die Rettungshelfer*innen Ausbildung länger als zwei Jahre zurück liegt.

Termine 2024

AusbildungZeitraumPrüfung am
RH-NRW 1/24Montag, 08.01.2024 bis Freitag, 19.01.2024 - Ausgebucht!!!19.01.2024
RH-NRW 2/24Montag, 04.03.2024 bis Freitag, 15.03.202415.03.2024
RH-NRW 3/24Montag, 17.06.2024 bis Freitag, 28.06.2024 - 1. Lehrgangswoche keine Übernachtung möglich28.06.2024
RH-NRW 4/24Montag, 02.09.2024 bis Freitag, 13.09.202413.09.2024
RH-NRW 5/24Montag, 16.09.2024 bis Freitag, 27.09.202427.09.2024
RH-NRW 6/24Montag, 06.11.2024 bis Freitag, 15.11.202415.11.2024

Jetzt anmelden

Preise*

  • Lehrgangskosten 600,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • Lehrgangskosten U27 + Mittagessen 690,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • Lehrgangskosten U27 + Vollpension 1.140,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • Lehrgangskosten Ü27 + Mittagessen 707,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • Lehrgangskosten Ü27 + Vollpension 1.204,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • FSJ/BFD ,- € Preis auf Anfrage

* Aus steuerrechtlichen Gründen ergeben sich Preisunterschiede für TeilnehmerInnen unter 27 Jahre (U27) und TeilnehmerInnen über 27 Jahre (Ü27).

Jetzt anmelden!

Sie können sich direkt für unsere Kurse anmelden. Ganz einfach, mit unserem

Anmeldeformular

Ansprechpartner*in

Stephan RzadkowskiLeitung Rettungsdienstschule und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt

02235 92728-14
s.rzadkowski(at)asb-nrw.de

Patricia DörrReferentin Rettungsdienst und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt

02235/92728-0
doerr(at)asb-nrw.de