Diese Einweisung ist ebenfalls für Ausbilder*innen, die von anderen Organisationen zum ASB wechseln und eine ASB-Lehrberechtigung erwerben wollen verbindlich.
Weiterhin ist im DGUV Grundsatz 304-001 ausgeführt: "Ein abgeschlossenes pädagogisches oder humanmedizinisches Studium kann zum Teil auf die pädagogische Qualifikation angerechnet werden. Um eine adäquate pädagogische Umsetzung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung zu gewährleisten, sind im Minimum die Praxisphase und eine entsprechende lehrprogrammbezogene Einweisung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu absolvieren."
Nach erfolgreicher Teilnahme und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen wird eine Lehrberechtigung durch den ASB-Bundesverband erteilt. Die Teilnahmegebühr wird bei Vorliegen der Förderbedingungen durch den ASB-Bundesverband übernommen.
Preis
Für ASB-Mitarbeiter*innen ist der Kurs gebührenfrei.
Service für unsere Teilnehmer:innen
Ansprechpartner*in
Stephan RzadkowskiLeitung Rettungsdienstschule und Breitenausbildung
ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt
02235 92728-14
s.rzadkowski(at)asb-nrw.de
Patricia DörrReferentin Rettungsdienst und Breitenausbildung
ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt
02235/92728-0
doerr(at)asb-nrw.de