Die Rettungshelfer Höherqualifizierung (RH-HQ) ist eine verkürzte theoretisch-praktische Rettungssanitäter*innen Ausbildung. Sie ist gedacht für Rettungshelfer*innen die ihre RH-Ausbildung innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich abgeschlossen haben, bzw. sich darüber hinaus regelmäßig gem. § 5 Abs. 4 RettG fortgebildet haben. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter statt und hat einen Umfang von 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Sie schließt am Ende des Ausbildungsabschnittes mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Der theoretische Unterricht findet dabei teilweise online statt.
Für weitere Informationen, sprechen Sie uns bitte an.
Das im Lehrgang liegende Wochenende ist i.d.R. unterrichtsfrei.
Inhalte
- rechtliche und einsatztaktische Grundlagen und Strukturen des Rettungsdienstes, des Bevölkerungs- und des Katastrophenschutzes
- Grundlagen der Anatomie und Physiologie
- allgemeine Krankheitslehre
- grundlegende Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin
- praktische Anwendung von Notfalltechniken und Maßnahmen
- Praxis- und Fallbeispieltraining
Im Anschluss an den RH-HQ folgt das Klinikpraktikum und ein um 80 Stunden verkürztes Rettungswachenpraktikum.
Hinweise zum Onlineunterricht
Damit das Arbeiten im Seminar für alle gewinnbringend ist, erwarten von Ihnen
- einen PC oder Laptop pro Teilnehmer*in
- eingeschaltete Kamera und Mikrofon. Ohne dies ist die Teilnahme ausgeschlossen.
- durchgängige Anwesenheit und volle Konzentration auf das Seminar (keine
Telefonate, keine Emails…) - Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor dem Seminar die Einstellungen auf Ihrem Computer (z.B. Zugriff auf Kamera erlauben)
Teilnahmevoraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Rettungshelfer*innen Ausbildung innerhalb von zwei Jahren vor Beginn des RH-HQ
- Nachweis über regelmäßige Fortbildung gem. § 5 Abs. 4 RettG, wenn die RH-Ausbildung länger als zwei Jahre zurück liegt
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde)
- ärztliches Attest im Original zum Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist,
- Führungszeugnis Belegart N im Original, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
- Bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen der Nachweis von Sprachniveau mindestens B2
Diese Nachweise sind mindestens eine Woche vor Beginn der Ausbildung bei der Schule vorzulegen.
Termine 2025
Ausbildung | Zeitraum | |
---|---|---|
RH-HQ 1/25 | Montag, 20.01.2025 bis Freitag, 14.02.2025 | |
RH-HQ 2/25 | Montag, 04.08.2025 bis Freitag, 29.08.2025 | |
RH-HQ 3/25 | Montag, 29.09.2025 bis Freitag, 24.10.2025 | |
RH-HQ 4/25 | Montag, 17.11.2025 bis Freitag, 12.12.2025 |
Preise*
- Lehrgangskosten 1.000,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für Erstprüfung
- Lehrgangskosten U27 + Mittagessen 1.180,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für Erstprüfung
- Lehrgangskosten U27 + Vollpension 2.080,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für Erstprüfung
- Lehrgangskosten Ü27 + Mittagessen 1.214,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für Erstprüfung
- Lehrgangskosten Ü27 + Vollpension 2.208,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für Erstprüfung
- FSJ/BFD ,- € Preis auf Anfrage
* Aus steuerrechtlichen Gründen ergeben sich Preisunterschiede für TeilnehmerInnen unter 27 Jahre (U27) und TeilnehmerInnen über 27 Jahre (Ü27).
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Stephan RzadkowskiLeitung Rettungsdienstschule und Breitenausbildung
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Carl-Schurz-Straße 191
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Patricia DörrReferentin Rettungsdienst und Breitenausbildung
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