Katastrophenschutz-HelferinKatastrophenschutz-Helferin
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Grundausbildung für den Katastrophenschutz Bevölkerungschutz-Lehrgänge beim ASB NRW

Die Bewältigung von Großschadensereignissen stellt jede Einsatzkraft vor besondere Herausforderungen. In unseren Lehrgängen vermitteln wir die wesentlichen Grundzüge und Funktionsweisen des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr.

Basiswissen für den Bevölkerungsschutz erwerben

Die Teilnehmer erhalten hier das Basiswissen für ihre Tätigkeit im Katastrophenschutz, in den Schnell-Einsatz-Gruppen und in der Gefahrenabwehr, damit sie in den Fachdiensten zur Unterstützung eingesetzt werden können.

Grundausbildungen

  • Grundlagenlehrgang Katastrophenschutz / Schnell-Einsatz-Gruppe (GLKS)
  • Sanitätshelferlehrgang (SHL)
  • Betreuungshelfergrundlehrgang (BHL)
  • Technikhelfergrundlehrgang (THL)
  • BOS-Sprechfunklehrgang (SFL)

Voraussetzungen für die Lehrgänge GLKS, BHL, THL, SFL:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Tätigkeit in einer Einsatzorganisation des ASB in NRW

Voraussetzungen für den Sanitätshelferlehrgang (SHL):

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (mit der Einwilligung der Eltern auch ab der Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt
  • Tätigkeit in einer Einsatzorganisation des ASB in NRW

 

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