Basiswissen für den Bevölkerungsschutz erwerben
Die Teilnehmer erhalten hier das Basiswissen für ihre Tätigkeit im Katastrophenschutz, in den Schnell-Einsatz-Gruppen und in der Gefahrenabwehr, damit sie in den Fachdiensten zur Unterstützung eingesetzt werden können.
Grundausbildungen
- Grundlagenlehrgang Katastrophenschutz / Schnell-Einsatz-Gruppe (GLKS)
- Sanitätshelferlehrgang (SHL)
- Betreuungshelfergrundlehrgang (BHL)
- Technikhelfergrundlehrgang (THL)
- BOS-Sprechfunklehrgang (SFL)
Voraussetzungen für die Lehrgänge GLKS, BHL, THL, SFL:
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Tätigkeit in einer Einsatzorganisation des ASB in NRW
Voraussetzungen für den Sanitätshelferlehrgang (SHL):
- Vollendung des 18. Lebensjahres (mit der Einwilligung der Eltern auch ab der Vollendung des 16. Lebensjahres)
- Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- Tätigkeit in einer Einsatzorganisation des ASB in NRW