Bevölkerungschutz-Lehrgänge für die Fachdienstausbildung
Um in Einsatzlagen das Material und Personal des jeweiligen Fachdienstes entsprechend einsetzten zu können, ist eine Spezialisierung der Einsatzkräfte für einen Fachdienst notwendig. So kann mit der Unterstützung der Einsatzkräfte mit abgeschlossener Grundausbildung der jeweilige Fachdienst reibungslos arbeiten.
Fachdienstausbildungen
- Führungshelferlehrgang (FHL)
- Sanitätsdienstlehrgang (SDL)
- Betreuungsdienstlehrgang (BDL)
- Psychosoziale Notfallversorgung von Betroffenen (PSNV-B)
- Technikdienstlehrgang (TDL)
Voraussetzungen für die Fachdienstausbildungen (FHL, BDL, PSNV-B, TDL)
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Abgeschlossene Einsatzkräftegrundausbildung (SHL, BHL, THL, SFL) oder höherwertig
- Tätigkeit in einer Einsatzorganisation des ASB in NRW
Voraussetzungen SDL
- Vollendung des 18. Lebensjahres (mit der Einwilligung der Eltern auch ab der Vollendung des 16. Lebensjahres)
- Abgeschlossener Sanitätshelferlehrgang (SHL) der nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- Tätigkeit in einer Einsatzorganisation des ASB in NRW
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