Rettungshelfer NRW Staatlich anerkannte Ausbildung in Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildung zur "Rettungshelfer*in in NRW" ist ausgerichtet auf die Tätigkeitsbereiche Fahrer*in und Unterstützung der Rettungssanitäter*innen beim Krankentransport.

Die Ausbildung ist nur in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt, umfasst mindestens 80 Stunden, schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung von mindestens 80 Stunden mit anschließender staatlicher Prüfung und eine praktische Ausbildung von mindestens 80 Stunden an einer Rettungswache des öffentlichen Rettungsdienstes.

Das im Lehrgang liegende Wochenende ist i.d.R. unterrichtsfrei. Unterkunft über das Wochenende kann bei freien Kapazitäten gegen Aufpreis gebucht werden. Verpflegung ist dann jedoch nur möglich, wenn an dem entsprechenden Wochenende Lehrgangsbetrieb ist.

Aufbaulehrgänge für ASB-Sanitätshelfer können ebenfalls durchgeführt werden, bei Interesse bitte melden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres

Mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen vorliegen:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Original
  • Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses im Original. Es werden nur Beglaubigungen durch die Bürgerämter anerkannt.

Spätestens zu Lehrgangbeginn müssen vorliegen:

  • ärztliches Attest über die körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung der Rettungshelfertätigkeit - im Original, nicht älter als drei Monate
  • Nachweis (Zeugnisse) über mindestens einen Hauptschulabschluss bzw. einen entsprechenden Bildungsstand, oder eine abgeschlossene Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als ein Jahr zurück liegt - Originalbescheinigung
  • Führungszeugnis Belegart "N" im Original - nicht älter als sechs Monate

Formularvorlagen werden mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.

Sollten die o.a. Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen, ist eine Zulassung/Teilnahme am Lehrgang nicht möglich. Stornogebühren werden erhoben!

Preise*

  • Lehrgangskosten 490,- € incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung
  • Lehrgangskosten U27 + Mittagessen 565,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • Lehrgangskosten U27 + Vollpension 930,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • Lehrgangskosten Ü27 + Mittagessen 579,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • Lehrgangskosten Ü27 + Vollpension 970,- € (incl. Tagungsgetränken und Gebühr für die Erstprüfung)
  • FSJ/BFD ,- € Preis auf Anfrage

* Aus steuerrechtlichen Gründen ergeben sich Preisunterschiede für TeilnehmerInnen unter 27 Jahre (U27) und TeilnehmerInnen über 27 Jahre (Ü27).

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Ansprechpartner*in

Stephan RzadkowskiLeitung Rettungsdienstschule und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt

02235 92728-14
s.rzadkowski(at)asb-nrw.de

Patricia DörrReferentin Rettungsdienst und Breitenausbildung

ASB Landesschule NRW
Carl-Schurz-Straße 191
50374 Erftstadt

02235/92728-0
doerr(at)asb-nrw.de